Verkaufs- und Kaufbedingungen

Bei der Bestellung eines fertigen oder individuell gestalteten Glas-Grabmales beim Unternehmen “Glasstone”, nachfolgend genannt als VERKӒUFER, bestätigt der Kunde, nachfolgend genannt als KӒUFER, das sie/er die folgenden  Verkaufs- und Kaufbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.    

1. PRODUKTE

1.1. DER VERKӒUFER stellt ein Glas-Grabmal  her, das der KӒUFER  aus den auf der Webseite www.glasstone.eu verfügbaren Designs ausgewählt und bestellt, oder ein neues  individuelles Design gemäβ den vereinbarten Skizzen und 3D-Modellen entwickelt hat. Das spezielle Design ist im Punkt 7.1 dieses Vetrages aufgeführt.

1.2.Jeder Grabstein von  Glasstone.eu ist ein originales Kunstwerk des Künstlers  Ernests Vītiņš (Ernest Vitin). Alle visuellen, inhaltlichen und gestalterischen Urheberrechte und  Vervielfältigungs-rechte sind Eigentum des Autors.

2. DER KӒUFER BESTӒTIGT, DASS

2.1. Alle Grabmalentwürfe, einschlieβlich der vom KӒUFER gewählten, sind Sonderausfertigungen (einzigartig handgefertigt) . Abhängig von der Art der Handarbeit und des Arbeitsstils des VERKӒUFERS, wie im Punkt 2.3 beschrieben ist, können die Nuancen in Form und Einzelheiten geringfügig von dem auf der Webseite www.glasstone.eu und den 3D-Visualisierungen abweichen.

2.2. Der Farbton des Grabmales kann aufgrund verschiedener Faktoren geringfügig anders wahrgenommen werden als der Muster auf der Webseite, und zwar, 1) die Umgebungsfarben  und die Intensität  des Sonnenlichtes wirken sich auf das optische Erscheinungsbild  des Grabsteines und seine Farbe aus, b) die Farbeinstellungen der einzelnen Geräte zum Anschauen der Webseite hat Einfluss darauf, wie die Bilder angezeigt und wahrgenommen werden.

2.3. Jedes Grabmal als gegossenes und geschichtetes Glas ist vollständig handgefertigt – geschnitten, gemeiβelt, manuell geklebt, geschliffen und mit dem Sandpapier mit der Hand poliert. Der VERKӒUFER   schafft die Glas-Grabmale  im Impressionismus ähnlichen Stil; somit strebt er nicht nach glatt polierten Oberflächen. Stattdessen bemüht sich der VERKӒUFER,  verschiedene Texturen, Vertiefungen  und Oberflächen des Glases  in einem Grabmal zu erstellen und ein maximal vielfältiges Zusammenspiel  mit dem Licht zu erreichen. Der visuelle Eindruck des Grabmales kann sich je nach Umgebung, Lichtwinkel und Position des Beobachters  im Verhältnis zum Grabmal ändern. Die vollständige Sicht wird erreicht, wenn man sich leicht vom Grabmal entfernt, anstatt es aus der Nähe zu besichtigen. Bei der Nahaufnahme sollte  man erwarten, dass  diese Vertiefungen, unterschiedliche Texturen und unebene Oberflächen, die von dem Künstler im Einvernehmen mit der Idee über das Endergebnis gemacht hat.

2.4.Die 3D-Modelle sollten nicht als exakte Nachbildung des vorgeschlagenen  Grabmales  angesehen werden. Sie sind eine enge Annährung an die beabsichtigte Form des Grabmales, nicht an die Farbe und Textur.  +/- 2 cm dürfen von der beabsichtigten Gröβe des Grabmals unterscheiden.

2.5. Der visuelle Nachweis  des Endergebnisses des Grabsteines – und der Grabsteinskulptur kann in einem visuellen öffentliche Portfolio innerhalb der Webseite, der sozialen Medien und der gedruckten Materialien des VERKӒUFERS ernannten Partners verwendet werden, es sei der KӒUFER  keine gesonderte Vereinbarung über die besondere Behandlung des visuellen Materials bezüglich ihres Grabmales gemacht hat.

3. VERANTWORTLICHKEITEN DES VERKӒUFERS

3.1. Der VERKӒUFER beginnt mit der Produktion des bestellten Grabmales unverzüglich nach dem Erhalt der ersten Zahlungsrate (Zahlungsverfahren detailliert im Artikel 5.)

3.2. Der VERKӒUFER schlieβt die Herstellung der bestellten Produkte innerhalb der vereinbarten Zeitrahmens (Siehe Artikel 7) ab oder informiert den KӒUFER über die Abweichung und deren Ursachen,  um einen neuen Zeitrahmen zu vereinbaren.

3.3. Auf Anfrage der KӒUFERS stellt der VERKӒUFER die Optionen für den Versand  und den Transport des Grabmales zum Bestimmungsort dar.

3.3.1.Der VERKӒUFER informiert den KӒUFER, wann das Grabmal  gepackt und zum Transport fertig  ist.

3.4 Der  VERKӒUFER stellt die sichere Verpackung zur Beförderung des Grabmals bereit.

3.4.1. Die Grabsteine von “Glasstone” sind in Hartfaserplatten verpackt, die von innen mit Styroposchaumplatten zur Stoβdämpfung ausgekleidet sind.

3.4.2.Der VERKӒUFER haftet nicht  für die während des Transpotes entstandenen Beschädigunen, falls die Verpackung im Laufe des Transportes  oder in der  Zolldienststelle geöffnet oder beschädigt ist.

3.4.3.Falls der KӒUFER eine Versicherung für das Grabmal für den Zeitraum des Versandes abschlieβt, stellt der VERKӒUFER die angeforderten Unterlagen für seine Vereinbarung zur Verfügung. Auf Anfrage des KӒUFERS kann der VERKӒUFER die Optionen herausfinden  und bereitstellen und den Versicherungsvertrag vermitteln, den  das ausgewählte Transportunternehmen  anbietet. Im Űbrigen liegt der Versicherungsvetrag in der alleinigen Verantwortung des KӒUFERS.

3.5.Der VERKӒUFER stellt zur Verfügung  des Käufers die Installations- und Wartungsanleitung des bestellten Glas-Grabmales.

3.5.1.Der KӒUFER stellt an den VERKӒUFER alle Fragen bezüglich der Installation und Wartung des Grabmals, nachdem er die Installationsanleitung gelesen hat und bevor er unabhängige Maβnahmen ergreift.  Die Fragen sollten in Schriftform  an  info@glasstone.eu oder über eine bereits etablierte Art der Kommunikation zwischen dem  VERKӒUFER und KӒUFER gesendet werden.

3.5.2. Der VERKӒUFER beantwortet die Fragen des KӒUFERS bezüglich der Installation und Wartung der Glas-Grabsteine nach bestem Gewissen spätestens im Laufe von 48 Stunden.

3.6. Der VERKӒUFER bietet einen Garantieservice Handwerkkunst bei natürlich auftretenden wesentlichen Ӓnderungen – Defekte der Glaselemente der Grabsteine von “Glasstone”, sofern in den  Punkten 3.5.1., 3.6.1. - 3.6.6. , 3.7. - 3.7.3. und 4.2 festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

3.6.1. Der VERKӒUFER garantiert Qualität und Langlebigkeit seiner Produkte unter verschiedenen klimatischen Bedingungen, mit Ausnahme der Bedingungen höheren Gewalt wie  Űberschwemmungen, Erdbeben usw.

3.6.2. Der VERKӒUFER haftet nicht für die Beschädigungen, die direkt von KӒUFER  oder dritten Person absichtlich, versehntlich oder durch die Wartung, die von den Angaben der Anleitung der Wartung (auf der Webseite www.glasstone.eu) und der individuellen Installation abweicht.

3.6.3.Wesentliche Ӓnderungen werden angenommen, wenn die Defekte mehr als 20% der Gesamtfläche des Grabmales betragen.

3.6.3.1.Wesentliche Ӓnderungen wirken sich auf die gesamte Stabilität des Grabmales aus. Auf die visuelle Veränderungen bloβ bezieht sich die Garantieservice nicht.

3.6.4. Der Installationsprozess war von dem ) VERKӒUFER b) ihren ernannten Partner  oder c) KӒUFER unter Einhaltung  der vom VERKӒUFER bereitgestellten Installationsanleitung durchgeführ und kann einen Video- oder Photobeweis des Installationsprozesses liefern, wo jeder Schritt der Erfüllung der Installationsanweisung und das Ergebnis klar zu sehen ist – Grabstein photographiert in der Nähe, aber genug entfernt, damit das ganze Objekt  in das Bild passt, wenigstens von vier verschiedenen Seiten, direkt nachdem es auf dem Friedhof installiert ist. Falls die Installation vom KӒUFER unabhängig durchgeführt wurde (Punkt - c), gelten die folgenden Bedingungen:

3.6.4.1.Bei den Grabmalen  mit Edelstahlrahmen garantiert der VERKӒUFER die handwerkliche Qualität der Glasstruktur und deren Stabilität im Rahmen. Die Verantworkung bezüglich der Verstärkung des Glas-Grabmales liegt beim KӒUFER. Der VERKӒUFER gibt Anweisungen  für den sachgerechten Installationsprozess.

3.6.4.2.Bei der Installation des Grabmales ohne Edelstahlrahmen  unter Verwendung des dafür vorgesehenen UV- Klebers ist der VERKӒUFER für die Stabilität der Glasstruktur verantwortlich, mit Ausnahme  der von KӒUFER geklebten Stellen. Der VERKӒUFER gibt die Anweisungen für die sachgerechte Installation des Grabmales.

3.6.5. Der Installationsnachweis wird innerhalb von zwei Tagen nach der Installation des Grabsteines auf dem Friedhof auf die E-Mail-Adresse info@glasstone.eu (oder etablierte Kommunikationsmittel  zwischen beiden Personen) gesendetn.

3.6.6. Die Oberfläche des Glas-Grabsteines  ist einteilig, nahtlos montiert, glatt poliert  und gerade ausgerichtet.

3.6.7. Die Garantiezeit endet entweder, wenn der ursprüngliche KÄUFER keinen Kaufsantrag mehr stellen kann, wenn der VERKÄUFER keine Glasdenkmäler mehr herstellt.

3.6.8. Im Garantiefall werden die Liefer- und Wiederaufbaukosten vom KÄUFER getragen.

3.7. Falls der KӒUFER wesentliche Ӓnderungen  im Erscheinungsbild des Grabmales festgestellt hat, wendet er sich ungehend schriftlich unter info@glasstone.eu, an Glasstone  und benennt die Betreffzeilen der E-Mail: “Wesentliche Ӓnderungen am Grabmal - [Name des KӒUFERS/ oder Vertragsnummer]”, indem das Problem detailliert beschrieben  und Photos beigefügt werden, die ein klares Bildmaterial  der Problembereiche enthalten.

3.7.1. Der VERKӒUFER beantwortet die Mitteilung des KӒUFERS innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Erhalt der E-Mail “Wesentliche Ӓnderungen des Grabmales” und verlangt die zusätzliche Information, um eine weitere Einschätzung durchzuführen  oder eine weitere Lösung anzubieten.

3.7.2.Der KӒUFER stellt dem VERKӒUFER alle erforderlichen zusätzlichen Informationen so bald wie möglich, aber nicht später als  innerhalb eines Monates nach dem Eingang der Anfrage des VERKӒUFERS zur Verfügung,  damit der VERKӒUFER eine weitere Einschätzung machen und Lösung anbieten kann.

3.7.3. Der Gesamtprozess  der Bewertung der Ӓnderungen am Grabmal, das Entscheidungsfinden und Garantiebedienung  können bis zu einem Jahr dauern.

4. VERANTWORTUNGEN DES KӒUFERS

4.1. Der KӒUFER macht alle notwendigen Anfragen und Vereinbarungen mit dem Friedhof  und garantiert einen rechtsmäβig ausgeführten Aufstellungsort für das Grabmal.

4.2. Der KӒUFER sichert alle notwendigen Vereinbarungen bezüglich aller notwendigen Prüfungen  und Vorbereitung der Tragfähigkeit des Installationsortes vor der geplanten Installation jedes Grabmales.

4.3. Der KӒUFER ist für das Finden eines Maklers verantwortlich, der alle erforderlichen Anfragen stellt und alle Einfuhrgebühren bei der Zollbehörde seines Landes – des Einfuhrlandes – bezahlt.

4.4. Der KӒUFER bezahlt die in dieser Vereinbarung aufgeführten Dienstleistungen und Produkte der VERKӒUFERS gemäβ  dem im Absatz 5 aufgeführten Zeitplan.

4.5 Falls der KӒUFER den Installationsvorgang selbst durchführt, hält er sich strickt an die gegebene Installationsanweisungen.

4.5.1. Falls nach dem Lesen der gegebenen Installationsanweisungen Zweifel am Installationsprozess des Glas-Grabmales besteht, versucht der KӒUFER den Zweifel zu beseitigen, wobei er den VERKӒUFER vor dem Ergreifen der Installationsmaβnahmen fragt.

4.5.2. Falls der KӒUFER Anspruch auf eine lebenslange Garantiebedienung haben will, zeichnet der KӒUFER ein Video auf, macht Foto des Installationsprozesses  und stellt das dem VERKӒUFER zur Verfügung, wie im  Punkt 3.6.5 festgelegt ist.

4.6. Der KӒUFER wählt die Versand-und Lieferart, indem er entweder eine vom VERKӒUFER angebotene auswählt  oder einen eigenen Beförderer findet und Versandrechnung des Transportunternehmens rechtzeitig löscht, um die Verzögerungen beim Versand zu vermeiden.

4.7.Der Versand erfolgt nach dem vom Transportunternehmen vorgegebenen Zeitplan, aber der KӒUFER plant jedoch zusätzliche Zeit für den Fall der unvorhersehbaren Versandverzögerungen ein. Der VERKӒUFER haftet nicht für die Versandverzögerungen, sobald die Fracht beim Transportunternehmen eingereicht ist.

4.8. Wann eine Sendung zum nächstgelegenen Hafen  oder Flughafen  oder zum nächstgelegenen Logistiklager gelieferts wird, beschafft der Käufer alle erforderlichen Einrichtungen für den Transport und die Installation des Glas-Grabmales nach dessen Abholung vom  Logistikunternehmen  oder Hafen- oder Flughafenbehörde.

4.9.Die Versicherung für den Transportzeitraum ist nicht obligatorisch  und ist nicht in die Vertragssumme inbegriffen. Sie liegt in der Wahl und Haftung der KӒUFERS (Siehe Punkte 3.4.1 - 3.4.3.)

5. ZAHLUNGEN FŰR DIE DIENSTLEISTUNGEN UND PRODUKTE

5.1.Der für die Produkte und Dienstleistungen zu zahlende Gesamtbetrag (die vollständige Vertragssumme) ist in der vom VERKӒUFER ausgestellten Rechnung angegeben  und im Abschnitt 5.2.1 aufgeführt..

5.1.1. Zusätzliche Einzelheiten oder Ӓnderungen an den vereinbarten Diensten und Designs werden normalerweise in einer E-Mail oder in einem vereinbarten Gesprächsmittel wie WhatsApp, Telegramm usw beschrieben. Die aktuellsten Informationen im Laufe  des schriftlichen Gesprächs  werden als Nachweis der Vereinbarung  herangezogen.

5.2. Zahlungsverfahren:

5.2.1.Der KӒUFER macht eine Zahlung in Höhe von 50% (im Fall des klassischen Grabsteindesigns  in Höhe von100%) der gesamten Vertragssumme___________________, indem er die Rechnung begleicht, sobad er/sie möchte, dass der VERKӒUFER mit der Herstellung des Grabmales beginnt. Die Zahlung ist nicht erstattungsfähig.

5.2.2. Für maβgeschneiderte Designs zahlt der KӒUFER den Restbetrag der Vertragssumme, indem er/sie die zweite Rechnung begleicht, nachdem er/sie den photographischen Nachweis des Grabmales  in seiner mittleren Entwicklungsphase bestätigt hat: ausgeschnittene Form wurde nach Erstbehandlung in der Gestalt gestapelt, die es vor dem zusammenkleben und vor der Abschlussbehandlung hat, einschlieβlich  des Schleifens, Bearbeitung mit Sandpapier, Reinigung und Beschriftung, so wie auch des Stahlramens und der Stangen nach Bedarf.

5.2.3.Nach der Bestätigung des Foto-/Videobeweises für die Fertigstellung des Grabmales löscht der KӒUFER die Versandkosten  (und gegebenenfalls die Versicherungskosten) für das Transportunternehmen  und der VERKӒUFER reicht den Artikel zum Versand ein.

5.3. Der KӒUFER leistet alle Zahlungen, wie mit dem VERKӒUFER vereinbart ist, per Banküberweisung.

5.4. Alle Zahlungen des KӒUFERS an den VERKӒUFER sind nicht erstattungsfähig.

5.5. Zahlungs-/Banküberweisungsgebüren  werden vom KӒUFER übernommen.

6. VERANTWORTLICKEITEN BEIDER PARTEIEN

6.1. Die Parteien versuchen, etwaige Streitigkeiten und Meinungsunterschiede, die sich zum Zeitpunkt des Vertrages ergeben, durch eine schriftliche gegenseitige Verhandlung zu lösen.

6.1.1 Falls die Meinungsunterschiede  nicht in einer gegenseitigen Verhandlung gelöst werden können, werden sie vor das Schiedsgericht in Riga, Lettland gebracht und dort gelöst.

6.2. Alle Ӓnderungen  oder Ergänzungen  des Vertrages erfolgen in Schriftform per E-Mail und sind von beiden Parteien vereinbart.

7. INDIVIDUELLE VEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEM VERKӒUFER UND DEM KӒUFER

7.1. Technische und visuelle Design-Spezifiaktionen (in der individuellen Vereinbarung bestätigt)

7.7.1.Titel des Grabmales:  [...], Gröβe des Glaselements [...], Glasart - [...]. Gröβe des Glaselements falls vorhanden [...] Inschrift auf dem Grabmal [Edelstahl (silberne Farbe) oder Messing (bronzefarbenr)], Edelstahlrahmen [kein/ hell/ daunkel], Edelstahlstangen im Grabstein [Anzahl]

7.2 Herstellungszeit : [...] Werktage nach dem Zahlungseingang.

 

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